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anwendbar.
Glossar

Automatisierte Einzelentscheidung

Eine Entscheidung über einen Menschen, die ausschließlich eine Maschine trifft und die rechtliche oder ähnlich erhebliche Wirkung für ihn hat.

Art. 22 DSGVO gibt Betroffenen das Recht, keiner solchen Entscheidung unterworfen zu werden, von engen Ausnahmen abgesehen. Auch dort bleibt ihnen das Recht, dass ein Mensch eingreift und sie die Entscheidung anfechten können.

Deshalb steht in unseren Abläufen vor jeder Wirkung auf eine Person eine Freigabe durch einen Menschen.

Quellen
  1. ·Verordnung (EU) 2016/679 (Datenschutz-Grundverordnung) · Amtsblatt der Europäischen Union · abgerufen am 23.09.2026
  2. ·FAQs zum Thema KI und Datenschutz · Österreichische Datenschutzbehörde · abgerufen am 23.09.2026

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