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anwendbar.
Glossar

Datenschutz-Folgenabschätzung (DSFA)

Eine dokumentierte Prüfung der Risiken, bevor du Daten auf eine Art verarbeitest, die für Betroffene voraussichtlich ein hohes Risiko bedeutet.

Geregelt ist sie in Art. 35 DSGVO. Neue Technologien nennt die Verordnung ausdrücklich als Anlass, genauer hinzusehen.

Nötig ist eine DSFA deshalb nicht bei jedem KI-Einsatz. Ob sie nötig ist, klärt eine Kurzprüfung am konkreten Ablauf.

Quellen
  1. ·Verordnung (EU) 2016/679 (Datenschutz-Grundverordnung) · Amtsblatt der Europäischen Union · abgerufen am 23.09.2026

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